Betreten Sie die Erlebniswelt
des Wassersports bei
MYM Mike’s Yachting Maritimservice

Egal ob Sie mit einer eleganten Yacht oder einem Katamaran segeln oder mit einer rassigen Motoryacht traumhafte Reviere erkunden wollen, wir sorgen mit einer soliden Ausbildung dafür, dass Sie dies stressfrei genießen können. Auch für die Fahrt zum Tauchen, Angeln und für Wasserski können Sie bei uns die Grundlagen erwerben. Wollen Sie mit einem Jetski mit Highspeed über die Wellen reiten. Dann sind Sie ebenfalls bei uns richtig. Wir präsentieren die gesamte Bandbreite von Sportbootführerschein – Ausbildungen für Ihren Wassersport bis hin zum Crewtraining für Megayachten.

Funkzeugnisse

Amtliches Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk Zeugnis

Amtliches "Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis" „Short Range Certificate“ für den Seefunk (SRC)

Amtliches „Beschränkt
gültiges Funkbetriebszeugnis“
„Short Range Certificate“
für den Seefunk (SRC)

Amtliches „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“ „Long Range Certificate“ für den Seefunk (LRC)

Amtliches „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“
„Long Range Certificate“
für den Seefunk (LRC)

Amtliches „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ (UBI)

Amtliches „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ (UBI)

Seit August 2005 schreibt der Gesetzgeber für Schiffsführer / innen das Funkzeugnis vor, welches für die an Bord installierte Funkanlage erforderlich ist. Im Yachtsport ist es für den Seefunk das SRC oder LRC und für den Binnenschifffahrtsfunk das UBI. Seit dem 01. Januar 2010 wird mit einem Bußgeld ab 150,00 € belegt, wer nicht im Besitz der entsprechenden Funklizenz SRC, LRC, UBI ist.

Ist es beabsichtigt, nur auf Flüssen, Seen und Kanälen zu fahren, so ist es seit dem 01.01.2003 ausreichend, das „UKW – Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ UBI zu besitzen. Durch das ATIS – System (Automatic Transmitter Identification System) ist im Notfall eine Identifizierung im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen möglich. Auf See kann seit dem 01.02.99 ein Notalarm weltweit nur noch über das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) verbreitet und empfangen werden. Wer im digitalen Seefunk (DSC) eine Funkanlage betreiben will, muss im Besitz des international gültigen „Short Range Certificate“ SRC oder des „Long Range Certificate“ LRC (erworben ab 01.01.2003) sein. Die ehemaligen Betriebszeugnisse behalten aber ihre Gültigkeit. Ergänzungsprüfungen zu den neuen Lizenzen sind möglich.

Auch eine Ausbildung zum ROC (- Restricted Operators Certificate -) für den UKW Funk -Betrieb und zum GOC (- General Operators Certificate -) für den GW Grenzwellen-, KW Kurzwellen- und Satellitenfunk in der Berufsschifffahrt bieten wir an. Die Prüfung hierzu muss aber vom BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) abgenommen werden.

Fragen Sie uns nach einer Kombi Ausbildung und den Preis für: SRC / UBI, SRC / LRC, LRC / UBI. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sehr sinnvoll ist, zusammen mit der Funkzeugnis SRC bzw. Funkzeugnis LRC – Ausbildung und – Prüfung auch das „UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ UBI zu erwerben. Der Prüfungsaufwand (und bei uns der Preis) ist nur unerheblich größer und man bekommt dann auch die Befähigung und Berechtigung zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Auch im Bereich der Binnenschifffahrt sind aus Sicherheitsgründen die meisten Yachten mit einer UKW – Schiffs – Funkstelle für den Binnenschifffahrtfunk oder einer Kombianlage für den Seefunk und den Binnenschifffahrtfunk ausgestattet.

Erlauben Sie uns an dieser Stelle, auch noch auf die Gesetzeslage zum Thema ausländische Scheine hinzuweisen.

FKN (Fachkunde für Seenotsignalmittel)

SKN (Seenotsignalmittel und Seenotsignalpistolen)

Infos FKN / SKN

Das Ausbildungszentrum - MYM Mikes Yachting Maritimzentrum - vertreten durch den Ausbildungsleiter - M.  Huefken -, erhielt gem. § 7 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) die - staatliche Anerkennung -  zur Ausbildung und Prüfung der Sachkunde (SKN) zum Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln (sogen. „Großer Pyroschein“) und „Prüfungszeugnisse“ auszustellen, welche eine der Voraussetzungen für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Seenotsignalpistolen sind. Draus resultiert die Berechtigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) nach einer „staatlichen anerkannten Prüfung“ auch Lizenzen zur Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel (sogen. „Kleiner Pyroschein“) auszustellen.