Betreten Sie die Erlebniswelt
des Wassersports bei
MYM Mike’s Yachting Maritimservice

Egal ob Sie mit einer eleganten Yacht oder einem Katamaran segeln oder mit einer rassigen Motoryacht traumhafte Reviere erkunden wollen, wir sorgen mit einer soliden Ausbildung dafür, dass Sie dies stressfrei genießen können. Auch für die Fahrt zum Tauchen, Angeln und für Wasserski können Sie bei uns die Grundlagen erwerben. Wollen Sie mit einem Jetski mit Highspeed über die Wellen reiten. Dann sind Sie ebenfalls bei uns richtig. Wir präsentieren die gesamte Bandbreite von Sportbootführerschein – Ausbildungen für Ihren Wassersport bis hin zum Crewtraining für Megayachten.

Theorie Angebote (individuell)

Die Seminare zum Sportbootführerschein, Funkzeugnis und Pyrotechnik ( SKN und FKN ) Sachkunde und Fachkunde nach dem Waffengesetz und Sprengstoffgesetz, für Gruppen ab 10 Personen (z. B. Vereine, Firmen, Interessengruppen, usw.) können nach Absprache auch an anderen Orten erfolgen. Fragen Sie uns nach Sondertarifen für

Gruppen ab 5 Personen

oder einem

Seminar Gutschein als Geschenk.

Auch

VIP Einzelunterricht mit individuellem Termin und Ausbildungsort

ist bei uns möglich.

Sollte jemand eine amtliche Prüfung nach einer Ausbildung bei uns nicht bestehen, ist die kostenlose Teilnahme an dem folgenden von MYM durchgeführten Theorie-Seminar für die entsprechende Prüfung selbstverständlich.

FKN (Fachkunde für Seenotsignalmittel)

SKN (Seenotsignalmittel und Seenotsignalpistolen)

Infos FKN / SKN

Das Ausbildungszentrum - MYM Mikes Yachting Maritimzentrum - vertreten durch den Ausbildungsleiter - M.  Huefken -, erhielt gem. § 7 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) die - staatliche Anerkennung -  zur Ausbildung und Prüfung der Sachkunde (SKN) zum Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln (sogen. „Großer Pyroschein“) und „Prüfungszeugnisse“ auszustellen, welche eine der Voraussetzungen für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Seenotsignalpistolen sind. Draus resultiert die Berechtigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) nach einer „staatlichen anerkannten Prüfung“ auch Lizenzen zur Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel (sogen. „Kleiner Pyroschein“) auszustellen.