Betreten Sie die Erlebniswelt
des Wassersports bei
MYM Mike’s Yachting Maritimservice

Egal ob Sie mit einer eleganten Yacht oder einem Katamaran segeln oder mit einer rassigen Motoryacht traumhafte Reviere erkunden wollen, wir sorgen mit einer soliden Ausbildung dafür, dass Sie dies stressfrei genießen können. Auch für die Fahrt zum Tauchen, Angeln und für Wasserski können Sie bei uns die Grundlagen erwerben. Wollen Sie mit einem Jetski mit Highspeed über die Wellen reiten. Dann sind Sie ebenfalls bei uns richtig. Wir präsentieren die gesamte Bandbreite von Sportbootführerschein – Ausbildungen für Ihren Wassersport bis hin zum Crewtraining für Megayachten.

FKN (Fachkundenachweis)

 

Ausbildung nur FKN – Ausbildung: Für Seenotsignalmittel

Voraussetzungen:

Mindestalter: 16 Jahre

Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck an Prüfungskommission (info@mym.info) senden.

Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen (Kopie beifügen)

Personalausweis (beidseitige Kopie) oder Kopie des Reisepasses (nur Personalienseite) mit Kopie der Original – Meldebescheinigung an Prüfungskommission übersenden – Original ist bei der Prüfung vorzulegen und ein Passbild (muss nicht biometrisch sein).

Die Bescheinigung über die Entrichtung der Prüfungsgebühr plus Nebenkosten (oder SEPA –Lastschrift Mandat) müssen spätestens 3 Wochen vor der Ausbildung / Prüfung bei der Prüfungskommission eingegangen sein. Ansonsten kann auf keinen Fall eine Teilnahme erfolgen.

Es ist zwischenzeitlich in Yachtsportkreisen bekannt geworden, dass die Wasserschutzpolizei, Küstenwache und Wasserschifffahrtsämter in Deutschland und den Nachbarstaaten, jetzt auch Charterer und Vercharterer, verstärkt auf das Vorhandensein in Yachtsportkreisen sogenannter „Knallscheine“ oder Pyroscheine“ verstärkt überprüfen, ob ein Fachkundenachweis (FKN) für die an Bord vorhandenen Seenotsignalmittel, welche zur „Mindestausrüstung“ gehören, oder sogar ein (SKN) bei einer „Signalpistole“ an Bord, vorhanden ist. Bei Nichtvorhandensein kann ein erhebliches Bußgeld verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Die vielerorts noch vorhandene Meinung, dass es für Charterer und Vercharterer rechtlich ausreichend ist, wenn der Vercharterer im Besitz einer entsprechenden Lizenz ist und eine Einweisung durch ihn an den Charterer erfolgt ist nicht mehr rechtsgültig. Diese Regelung ist spätestens seit dem 31.12.2019 irrelevant, da sie auch der herrschenden Rechtsmeinung nach, von einem unzuständigen Ministerium (Schleswig-Holsteinisches „Sozialministerium“) getroffen wurde. Der Charterer muss, je nach Vorhandensein an Bord, im Besitz eines FKN Fachkundenachweises oder sogar eines SKN Sachkundenachweises sein.


Ausbildung:

Die Ausbildung stellt sich wie folgt dar: (ca. 3 theor./prakt. Stunden für FKN) 

Bei der Prüfung zum Fachkundenachweis müssen der Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts beherrscht werden.


Theoretische Prüfung:

Hier müssen mindestens ausreichende Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen Nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
  • Kennzeichnung von Waffen

In der theoretischen Prüfung muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden. Die Fragen sind teilweise im Multiple – Choise – Verfahren zu -beantworten. Der richtige (manchmal aber fehlerhaft im Internet veröffentlichte) für die Prüfung relevanter Fragenkatalog wird bei der verbindlichen schriftlichen Anmeldung übersandt. Nur diese Fragen / Antworten müssen unbedingt bei der Prüfung beherrscht werden.


Praktische Prüfung:

Hier ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln beim tatsächlichen Gebrauch nachgewiesen werden. Hier ist nachzuweisen:

  • Handhabung einer Fallschirmsignalrakete (Rot)
  • Handhabung einer Rauchfackel (Orange) bzw- einer Handfackel (Rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (Orange – Dose)
  • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin / Trommel
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln /Versagern

Mindestens 3 der 5 Aufgaben müssen ausreichend bestanden werden.

Für die Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel stellen wir gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SprengG die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 der 1. SprengV eine Lizenz für Signalmittel der Kategorie PT2 aus, welche berechtigt Seenotsignalmittel zu erwerben und hierüber die tatsächliche Gewalt auszuüben.


Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung:

Nach einer Frist von 12 Monaten, ab der Zulassung, verfällt die Zulassung. Bestandene Prüfungsteile verfallen.

Bei Nichterscheinen zum Ausbildungs- und anschließende Prüfungstermin verfallen die Seminarpreise, Prüfungsgebühren und Nebenkosten. Der Antrag wird als zurückgenommen angesehen.


Gebühren:

Die FKN-Gebühren setzen sich wie folgt zusammen: 

FKN-Theorie- und Praxisausbildung (inkl. des eindeutigen Original – Prüfungsfragenkatalogs)                                                     

Seminarpreis35,00 €
Prüfungsgebühren:
Abnahme der theor. / prakt. Prüfung:10,00 €
Erteilung / Ausstellung des FKN-Fachkundenachweises4,00 €
Miete für Prüfungsraum / Reisekosten der Prüfer5,00 €
Gesamtprüfungsgebühren des FKN-Fachkundenachweises19,00 €
Gesamtkosten des FKN-Fachkundenachweises54,00 €
Wiederholung der Prüfung (auch Teile):19,00 €

(beim nächsten offiziell von MYM ausgeschriebenen Prüfungstermin – bestandene Prüfungsteile dürfen ein Jahr gültig bleiben)


Datenschutz:

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Eine Weitergabe, außer wie vorgenannt, erfolgt nicht!!!

Einzelheiten und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen und unserer Prüfungsordnung.

Kosten Prüfungsgebühren FKN-Prüfungsordnung FKN-Antrag


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FKN (Fachkunde für Seenotsignalmittel)

SKN (Seenotsignalmittel und Seenotsignalpistolen)

Infos FKN / SKN

Das Ausbildungszentrum - MYM Mikes Yachting Maritimzentrum - vertreten durch den Ausbildungsleiter - M.  Huefken -, erhielt gem. § 7 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) die - staatliche Anerkennung -  zur Ausbildung und Prüfung der Sachkunde (SKN) zum Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln (sogen. „Großer Pyroschein“) und „Prüfungszeugnisse“ auszustellen, welche eine der Voraussetzungen für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Seenotsignalpistolen sind. Draus resultiert die Berechtigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) nach einer „staatlichen anerkannten Prüfung“ auch Lizenzen zur Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel (sogen. „Kleiner Pyroschein“) auszustellen.