Amtliche Sportbootführerscheine
Die deutschen gesetzlichen Regelungen über die erforderlichen Lizenzen im Yachtsport (Sportbootführerschein See, Sportbootführerschein Binnen, Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein und Sporthochseeschifferschein) orientieren sich an den internationalen Bestimmungen der IMO (International Maritime Organisation), einer Unterorganisation der UNO. Die amtlichen Sportbootführerscheine See und Binnen, der freiwillige amtliche Sportküstenschifferschein, der freiwillige amtliche Sportseeschifferschein und der freiwillige amtliche Sporthochseeschifferschein wurden nach einem Zertifizierungsverfahren, in Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 40 der IMO einer Unterorganisation der UNO, mit einem so genannten „Internationalen Zertifikat“ ausgestattet. Damit wird diesen Lizenzen der weltweit von der IMO vorgegebene Standard bescheinigt. Nur zu diesen international gültigen und weltweit anerkannten Lizenzen bieten wir eine theoretische Ausbildung im Ruhrgebiet, insbesondere im Großraum Düsseldorf an. Die Praxis Ausbildung erfolgt auf dem Rhein um Düsseldorf, in der Nordsee, der Ostsee und dem Mittelmeer.
Entsprechend den gültigen, deutschen gesetzlichen Bestimmungen gibt es den Sportbootführerschein See und den Sportbootführerschein Binnen als Pflichtführerscheine. Sie sind mindestens erforderlich, wenn man ein Sportboot führen will, dass Sport- und Erholungszwecken dienen muss und eine Antriebsleistung von mehr als 11,03 KW/15 PS hat. Auf dem Rhein und dem Bodensee bleibt es bisher noch (Änderung soll kommen – Unter „Info“ nachschauen) bei der Führerscheinpflicht ab 3,68 KW / 5 PS. Der Gesetzgeber hat dabei nur hinsichtlich des Fahrtgebietes unterschieden, bisher aber nicht hinsichtlich der Art des Sportbootes (Segelyacht / Motoryacht), der Länge, der Größe, der Antriebsleistung, pp. Anders ist es schon wieder beim freiwilligen amtlichen Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein und Sporthochseeschifferschein. Diese können unter „Motor“ oder unter „Segeln und Motor“ erworben werden. Beim amtlichen Sportbootführerschein Binnen, der auf eine Bootslänge bis 20 m begrenzt ist (Auf dem Rhein noch bis nur 15 m – (Änderung soll kommen – Unter „Info“ nachschauen), ist es mit zusätzlichen Prüfungen auch möglich, einen Eintrag unter „Segeln und Motor“ zu erwerben.
Für Fragen zur gesetzlichen Situation oder komplizierten verwaltungsrechtlichen Formalismen stehen wir Ihnen mit unserem Service gerne unter unseren Erreichbarkeiten zur Verfügung. Wählen Sie bitte eine nachstehende Führerschein Ausbildung aus. Es erscheinen sofort die dazugehörigen Informationen.
Empfehlung des MYM – Teams: Die beiden deutschen, amtlichen Sportbootführerscheine Sportbootführerschein See und Sportbootführerschein Binnen gehören unseres Erachtens einfach zusammen, um überall auf der Welt ein Sportboot fahren zu dürfen. In den Niederlanden brauchen Sie (wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland ist) nur den amtlichen deutschen Sportbootführerschein See, um dort als Nichtniederländer im See- und Binnen- Bereich fahren zu dürfen. Wenn Sie den deutschen, amtlichen Sportbootführerschein See erworben haben, brauchen Sie für den „Amtlichen Sportbootführerschein Binnen“ nur noch eine theoretische Prüfung abzulegen. Sie sind dann im Besitz der beiden gesetzlich erforderlichen Bootsführerscheine für alle Reviere. Die praktische Prüfung amtlicher Sportbootführerschein See gilt als Prüfungsnachweis für den praktischen Prüfungsteil amtlicher Sportbootführerschein Binnen. Sie sparen die Kosten für die praktische Ausbildung und haben reduzierte Prüfungsgebühren.
Wir weisen an dieser Stelle auch noch auf die Gesetzeslage zum Thema ausländische Scheine hin.