Betreten Sie die Erlebniswelt
des Wassersports bei
MYM Mike’s Yachting Maritimservice

Egal ob Sie mit einer eleganten Yacht oder einem Katamaran segeln oder mit einer rassigen Motoryacht traumhafte Reviere erkunden wollen, wir sorgen mit einer soliden Ausbildung dafür, dass Sie dies stressfrei genießen können. Auch für die Fahrt zum Tauchen, Angeln und für Wasserski können Sie bei uns die Grundlagen erwerben. Wollen Sie mit einem Jetski mit Highspeed über die Wellen reiten. Dann sind Sie ebenfalls bei uns richtig. Wir präsentieren die gesamte Bandbreite von Sportbootführerschein – Ausbildungen für Ihren Wassersport bis hin zum Crewtraining für Megayachten.

Pyrotechnik gemäß Sprengstoffgesetz FKN und Waffengesetz SKN

SKN – Amtlicher Sachkunde Nachweis („Großer Pyroschein“)
und
FKN – Amtlicher Fachkunde Nachweis („Kleiner Pyroschein“)

Ausbildung und „Staatliche Prüfungen“ gem. Sprengstoffgesetz und Waffengesetz

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Amtlicher Sachkundenachweis

SKN für Seenotsignalmittel und Seenotsignalpistolen

gem. Sprengstoffgesetz und Waffengesetz

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Amtlicher Fachkundenachweis

FKN für Seenotsignalmittel

gem. Sprengstoffgesetz


Jede/r verantwortungsbewusste Schiffsführer/in sollte die Berechtigung und Befähigung zur Handhabung von Seenotsignalmitteln und ggf. auch für eine Seenotsignalpistole besitzen. Deshalb empfehlen wir auch, nicht nur die FKN Fachkunde-Prüfung sondern auch für alle Fälle, falls später eine Seenotsignalpistole für eine eigene Yacht erworben werden soll bzw. sich an Bord einer Charteryacht eine Seenotsignalpistole befindet, die SKN Sachkunde Prüfung abzulegen. Mindestens sollte aber die FKN – Lizensierung erfolgen.

Wir haben die, von der zuständigen Behörde erteilte, gesetzliche Erlaubnis, zur Vermittlung der SKN Sachkunde und Abnahme von Prüfungen als Voraussetzung für den Erwerb, den Besitz und den Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln im Waffen- und Sprengstoffbereich.

Die SKN – Ausbildungs- und Prpüfungsberechtigung resultiert aus § 7 WaffG, § 1 Abs. 1 und 2 AWaffV und § 1 Abs. 2, 1. SprenGV für den Bereich der Seenotsignalmittel und -pistolen im theoretischen und praktischen Umgang damit auszubilden und nach erfolgreicher Prüfung ein amtlich gültiges Prüfungszeugnis der Sachkunde SKN auszuhändigen. Dieses Prüfungszeugnis ist eine der zwingend erforderlichen Grundlagen für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Seenotsignalpistole bei der für den gemeldeten Wohnort zuständigen Behörde.

Für die Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel stellen wir gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SprengG die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 der 1. SprengV eine Lizenz für Signalmittel der Kategorie PT2 aus, welche berechtigt Seenotsignalmittel zu erwerben und hierüber die tatsächliche Gewalt auszuüben.

Die Inhalte der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen sind erforderlich für den Sachkundenachweis SKN („Großer Pyroschein“) als auch für den Fachkundenachweis FKN („Kleiner Pyroschein“).

Es wird, wegen dem ansonsten fehlenden theoretischem Wissen und der praktischen Erfahrung im Umgang mit pyrotechnischen Explosivmitteln und Waffen, die Ausbildung an einer Schule mit kompetenten Fachleuten empfohlen. Bei – MYM Mike‘ Yachting Maritimservice – erfolgt die Ausbildung in der Sachkunde SKN und Fachkunde FKN durch im Umgang mit Sprengstoff und Waffen besonders erfahrene und befähigte Ausbilder.

Dies war die Darstellung der gesetzlichen Situation. Aber was heißt das für die Interesssenten an den SKN und FKN?

FKN Fachkundenachweis SKN Sachkundenachweis

FKN (Fachkunde für Seenotsignalmittel)

SKN (Seenotsignalmittel und Seenotsignalpistolen)

Infos FKN / SKN

Das Ausbildungszentrum - MYM Mikes Yachting Maritimzentrum - vertreten durch den Ausbildungsleiter - M.  Huefken -, erhielt gem. § 7 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) die - staatliche Anerkennung -  zur Ausbildung und Prüfung der Sachkunde (SKN) zum Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln (sogen. „Großer Pyroschein“) und „Prüfungszeugnisse“ auszustellen, welche eine der Voraussetzungen für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Seenotsignalpistolen sind. Draus resultiert die Berechtigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) nach einer „staatlichen anerkannten Prüfung“ auch Lizenzen zur Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel (sogen. „Kleiner Pyroschein“) auszustellen.