Betreten Sie die Erlebniswelt
des Wassersports bei
MYM Mike’s Yachting Maritimservice

Egal ob Sie mit einer eleganten Yacht oder einem Katamaran segeln oder mit einer rassigen Motoryacht traumhafte Reviere erkunden wollen, wir sorgen mit einer soliden Ausbildung dafür, dass Sie dies stressfrei genießen können. Auch für die Fahrt zum Tauchen, Angeln und für Wasserski können Sie bei uns die Grundlagen erwerben. Wollen Sie mit einem Jetski mit Highspeed über die Wellen reiten. Dann sind Sie ebenfalls bei uns richtig. Wir präsentieren die gesamte Bandbreite von Sportbootführerschein – Ausbildungen für Ihren Wassersport bis hin zum Crewtraining für Megayachten.

Qualitätsstandards QAW

Auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnungen  sowie  der Schulanerkennungsrichtlinien  der  beteiligten  Verbände  werden  für  die Mitgliedschaft  in  der Arbeitsgemeinschaft  folgende Qualitätsstandards QAW verbindlich definiert.

Qualitätsstandards QAW (Qualitätsausbildung im Wassersport):

1. Schule – Formelle Voraussetzungen

  • Die Schule muss sich auf wirtschaftlich gesicherter Grundlage befinden, die Eigentumsverhältnisse nachweisen sowie die gewerbe- und steuerrechtlichen Voraussetzungen eines Unternehmens erfüllen. Dies gilt nicht für gemeinnützige Vereine.
  • Die  Schule  verfügt  über  einen  gesicherten,  jederzeitigen Zugang  zum Ausbildungsgewässer,  das Nutzungsrecht  muss ggf. durch den Eigentümer oder Behörden bestätigt werden.
  • Die Schule muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen.
  • Jede Schule muss sich eindeutig als Verbandsschule darstellen. Dazu gehören Schulschild, Schulflagge und -Schulstempel, sowie die Verlinkung auf der Internetseite und der Hinweis auf Werbematerial.
  • Die Schule verpflichtet sich, die Ausbildung zum Erwerb der amtlichen Sportbootführerscheine entsprechend den gültigen Verordnungen und Durchführungsrichtlinien durchzuführen.
  • Die Schule verpflichtet sich, die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der freiwilligen Befähigungsnachweise und Zertifikate nach den Vorschriften des jeweiligen Verbandes durchzuführen.

2. Schule – Materielle Voraussetzungen

  • Die Schule verfügt über einen geeigneten Raum für Theorieunterricht, bei revierbedingtem Unterricht im Freien eine entsprechende Arbeitsfläche, mit einer angemessenen Zahl von Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen.
  • Es müssen ausreichende Umkleidemöglichkeiten und sanitäre Anlagen vorhanden sein.
  • Das  für den Ausbildungsbetrieb  notwendige  Schulungsmaterial muss optisch ansprechend gelagert und präsentiert werden.
  • Die Schule muss als Schulbetrieb zu erkennen sein. Das setzt voraus, dass es Informationstafeln, eine Beschilderung, eine Anmeldung, ein Büro sowie weitere typische Elemente gibt, die für den Verbraucher auf eine ordnungsgemäße Ausbildungsstätte schließen lassen.

3. Schulleitung – Personelle Voraussetzungen

  • Für die Leitung der Schule müssen die jeweils notwendigen Lizenzen der Mitgliedsverbände nachgewiesen werden.
  • Die  Ausbildungsstätte  muss  über  eine,  ihrem  Schüleraufkommen angemessene Zahl an Ausbildern verfügen.
  • Mindestens  der  Ausbildungsleiter  für  die  jeweils  angebotene Wassersportart  muss im  Besitz  einer  gültigen  Ausbildungslizenz  sein. Näheres regeln die Ausbildungsrichtlinien des jeweiligen Verbandes.
  • Schulen die über mehrere Niederlassungen verfügen, müssen diese Voraussetzungen an jeder Niederlassung erfüllen.

4. Unterrichtsausstattung

  • Die Ausbildungsstätte muss für alle am Standort angebotenen Kurse eine angemessene Zahl an Ausbildungsbooten bzw. einen entsprechenden Boardpark vorweisen. Alle Boote und Sportgeräte sollen von Bauart, Größe und den Manövereigenschaften für die Bewerber gut zu beherrschen sein.
  • Ausbildungsboote müssen die Anforderungen der Sportbootführerscheinverordnungen und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen.
  • Für sämtliche Ausbildungsboote ist der Abschluss von Haftpflichtversicherungen nachzuweisen.
  • Wenn es die rechtlichen Bedingungen oder die Besonderheiten des Reviers erfordern, muss ein motorbetriebenes Rettungsfahrzeug zur Verfügung stehen (beim Kitesurfen immer notwendig außer bei Stehrevieren).
  • Für die Ausbildung auf dem Wasser und die Vermietung stehen Schwimmwesten in ausreichender Zahl zur Verfügung.
  • Bei allen Strandsportarten muss für ausreichende Kälteschutzkleidung unter Einhaltung entsprechender Hygienevorschriften gesorgt sein.

5. Lehrmittel

  • Schulungsmaterial nach den gültigen Lehrplänen bzw. Ausbildung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften.
  • Hilfsmittel zur Stoffvermittlung wie Modelle, Tafel oder Flipchart, Beamer, Overheadprojektor, Videos, Kartenständer.
  • Soweit es für das Ausbildungsziel notwendig ist, sollten vorhanden sein: Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften, Seekarten und -bestecke, Seeund Hafenhandbücher, Tidenkalender, Bekanntmachungsmedien z.B. „Nachrichten für Seefahrer“ (NfS) oder „Bekanntmachungen für Seefahrer“ (BfS), elektronische Navigationshilfen, Funkgeräte (nur bei Funkausbildung).
  • Knotentafeln und Tauwerk zum Üben.

FKN (Fachkunde für Seenotsignalmittel)

SKN (Seenotsignalmittel und Seenotsignalpistolen)

Infos FKN / SKN

Das Ausbildungszentrum - MYM Mikes Yachting Maritimzentrum - vertreten durch den Ausbildungsleiter - M.  Huefken -, erhielt gem. § 7 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 3 Abs. 2 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) die - staatliche Anerkennung -  zur Ausbildung und Prüfung der Sachkunde (SKN) zum Umgang mit Seenotsignalpistolen und Seenotsignalmitteln (sogen. „Großer Pyroschein“) und „Prüfungszeugnisse“ auszustellen, welche eine der Voraussetzungen für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Seenotsignalpistolen sind. Draus resultiert die Berechtigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) nach einer „staatlichen anerkannten Prüfung“ auch Lizenzen zur Fachkunde FKN für Seenotsignalmittel (sogen. „Kleiner Pyroschein“) auszustellen.